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Elternpflegschaft

Die Elternvertretung

Die Elternpflegschaft ist das oberste Elterngremium auf Schulebene. Sie hat ein Anhörungs-, Anregungs-, Beratungs- und Vorschlagsrecht. Die Elternpflegschaft vertritt die Interessen aller Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler bei der Bestellung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Die Elternpflegschaft setzt sich zusammen aus den gewählten Vertretern der Klassenpflegschaften der Stufen 5 bis 9 und der Oberstufe.

 

Sie wählt – jeweils für ein Schuljahr – die Elternvertreter und -stellvertreter für die Schulkonferenz, die Fachkonferenzen und den Eilausschuss.

Sie informiert die Eltern – durch die jeweiligen Klassenpflegschaftsvertreter – über aktuelle Themen in der Schule sowie über die Ergebnisse der Sitzungen der Schulpflegschaft.

Kalender

Nächste Veranstaltungen:

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17. 04. 2024