Fahrtenprogramm
Im Fahrtenkonzept unserer Schule sind sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II Klassen- und Kursfahrten fest verankert. So fahren bei uns der 6. und 10. Jahrgang kurz nach Schuljahresbeginn für eine Woche auf Klassenfahrt. Zeitgleich unternimmt die Jahrgangsstufe Q2 (13. Jahrgang) eine Studienfahrt.
Ebenfalls wird eine Gedenkstättenfahrt nach Auschwitz für interessierte Schülerinnen und Schüler angeboten. Zur Unterstützung der sprachlichen Bildung unserer Schülerinnen und Schüler bieten die Fachschaft Englisch und auch die Fachschaft Französisch kurze Sprachreisen an.
Die Kurs- und Klassenfahrten dienen dazu, den Klassenzusammenhalt zu stärken und die Persönlichkeit der einzelnen Schülerinnen und Schüler weiterzuentwickeln. So können unsere Schülerinnen und Schüler auf diesen Fahrten in einer neuen Umgebung Neues ausprobieren, ihre Neugier ausleben. Fahrten mit Selbstverpflegung bieten eine Gelegenheit, selbstständiger zu werden, erfordern aber auch ein gewisses Maß an Kompromissbereitschaft.
Um unseren Schülerinnen und Schülern die wichtige Gelegenheit, sich weiterzuentwickeln, bieten zu können, hat die WBG die folgenden Fahrten als Grundsätze festgelegt.
Grundsätze eines Fahrtenkonzeptes an der WBG
- Klassenfahrt im 6. Jahrgang (5 Tage im September)
- Sozialfahrt im 7. Jahrgang, z.B. nach Haltern am See, je nach Bedarf möglichst kompletter Jahrgang (3 Tage) nach den Zeugnissen / Anfang Februar oder vor den Sommerferien
- Englandfahrt im 8. Jahrgang, aus Kostengründen nach den Lernstanderhebungen im 2. Halbjahr
- Tagesfahrt im 9. Jahrgang des Französischkurses im 1. Halbjahr
- Gedenkstättenfahrt, zum Beispiel nach Auschwitz im 10. Jahrgang und mit Schülerinnen und Schülern aus der EF im November in Kooperation mit der Sekundarschule (5 Tage)
- Fahrt der EF zu Beginn und zum Ende des Schuljahres (jeweils 3 Tage)
- Abschlussfahrt im 10. Jahrgang (5 Tage) im September
- Studienfahrt im 13. Jahrgang (5 Tage)
Dieser Rahmenplan wurde am 18.10. 2017 in der Schulkonferenz so verabschiedet.
Einzelne Unterrichtsgänge / Wandertage in allen Jahrgängen der SI und SII sind aus organisatorischen Gründen nur nach vorheriger Beantragung und in Absprache mit den Abteilungsleitungen möglich.